Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht an Grund- und Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen und allgemeinbildenden Gymnasien
Seit dem Schuljahr 2023/24 gelten nochmals vereinfachte Regelungen für die Konfessionelle Kooperation. Dadurch ist z.B. die Konfessionelle Kooperation in der Grundschule auch in der Klassenstufe 3/4 nicht mehr nur in Ausnahmefällen möglich. Die Informationen dazu wie die Beispielcurricula, die sich am gültigen Bildungsplan orientieren, finden sich auf der
Homepage des RPI-Baden.
Auch die neuesten Antrags-Formulare, die auch über alle nötigen Schritte zur Beantragung Auskunft geben, finden Sie auf der
Homepage des RPI-Baden.
Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt auf. Bitte beachten Sie: Die Antragsfrist für Erst- und für Folgeanträge wurde vereinheitlicht und endet für das kommende Schuljahr jeweils am 01. April!
Alle Antragsverfahren für das Schuljahr 2026/2027, Erstanträge wie auch Folgeanträge, sind bis zum folgenden Termin abzugeben: 1. April 2026.
Hinweis:
1. Die Formulare können jetzt am PC ausgefüllt werden
2. Man kann den Antrag mit einem Formular für mehrere Klassenstufen gleichzeitig stellen (bisher wurde jeweils ein gesondertes Formular verlangt)
3. Außerdem kann man Erstanträge und Fortsetzungen zusammen auf einem Formular angeben
4. Fortsetzung von konfessionell-kooperativem Unterricht muss nicht mehr genehmigt, sondern lediglich angezeigt werden.
5. Falls Koko nach einem schulinternen Curriculum unterrichtet wird, muss dieses dem (Erst-)Antrag beigefügt werden. Eine Themenliste ist kein Curriculum, die Kompetenzen des Bildungsplans müssen ausgewiesen sein.
6. Unter 5. sind die Lehrkräfte nur dann einzutragen, wenn sie noch nicht an der Koko-Fortbildung teilgenommen haben
7. Die Schulleitungen können den Antrag digital unterschreiben. Es wird auch akzeptiert, wenn lediglich der Name eingetragen ist
8. Die Antragsfrist ist verlängert (neu: 1. April)